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Donnerstag, 23. Februar 2012

Ausschreibung zum Download

Ausschreibung 2011

27. INT. ALGÄU-ALPEN-POKAL
2011 ALLGÄU – TIROL SKIJÖRING

1. Veranstalter

Nachstehende Vereine schreiben den 27. INT. ALLGÄU-ALPEN-POKAL 2011 im Skijöring aus:


MSC Leutkirch

Ansprechpartner:
Roland Röck

Telefon:
+49 (0)7561 / 70 858

Büro:
+49 (0)7561 / 6512

Web:
www.msc-leutkirch.de

MSC Steingaden

Ansprechpartner:
Roland Lepnik

Telefon:
+49 (0)8349 / 976 52 52

Mobil:
+49 (0)171 / 275 167 8

Web:
www.msc-steingaden.de

MSC Achenkirch

Ansprechpartner:
Thomas Lamprecht

Telefon:
+43 (0)650 / 522 83 89

Web:
www.msc-achenkirch.at

Iceracingclub Obergricht

Ansprechpartner:
David Schranz

Telefon:
+43 (0)650 / 652 218 5

Web:
www.iceracingclub.at


MSC Kitzbühel

Ansprechpartner:
Alfons Nothdurfter

Telefon:
+43 (0)664 / 325 45 22

Web:
www2.skijoering.msc-kitz.at

MSC Aschau

Ansprechpartner:
Hugo Brugger

Telefon:
+43 (0)664 / 469 364 6

MSC Weissenbach

Ansprechpartner:
Hans-Peter Forcher

Telefon:
+43 (0)676 / 749 283 4

Web:
www.msc-weissenbach.at



2. Allgemeine Bestimmungen

  1. Wir fahren mit Katalysator!!!!
  2. Teilnahmeberechtigt am 27. INT. ALLGÄU-ALPEN-POKAL sind alle
    Mitglieder der ausrichtenden Vereine sowie deren Gäste.
  3. Jeder Veranstalter muss eine Haftpflicht-Versicherung für die jeweilige
    Veranstaltung abschließen und ist dafür verantwortlich und haftbar.

3. Technische Bestimmungen

  1. Die Spikelänge beträgt 10 mm über dem Gummireifen bei Messung vor und nach dem Wertungslauf. Stichproben immer möglich!
  2. Aus Sicherheitsgründen dürfen auf den Beiwagen der Seitenwagenklasse kei-ne langen Spikes montiert werden.
  3. Die Motorradfahrer dürfen nur in Schutzkleidung (Lederkleidung) starten.
  4. Jedes Motorrad und jedes Kart muss mit einem Abreißschalter versehen sein. Die Funktion des Abreißschalters wird kontrolliert. Hierbei sind keine Gummibänder erlaubt! Motorräder (außer Bahnmaschinen) müssen 2 funktionierende Bremsen haben. Empfohlen wird außen am Fahrzeug (Ausschalter ist Innen, Ka-belführung nach außen) einen Notausschalter anzubringen.
  5. Die Schutzbleche müssen die Reifen auf beiden Seiten mindestens 10 mm überdecken, so dass sich alle Spikes innerhalb der Abdeckung befin-den. Die Schutzbleche dürfen einen max. Abstand von 300 mm vom Bo-den nicht überschreiten. Beim Kart mindestens bis zur Achsmitte.
  6. Bei PKW müssen Feuer hemmende Trennwände zwischen Fahrer und Motor vorhanden sein.
  7. Fahrzeuge mit Einwegschmierung (Bahnmaschinen) müssen Ölauffang-wannen benutzen.
  8. Alle Fahrzeuge müssen wirksam schallgedämpft sein (dies wird beson-ders kontrolliert).
  9. Sämtliche Teilnehmer müssen einen, den gesetzlichen Vorschriften ent-sprechenden, Sturzhelm tragen.
  10. Sitze und Gurte: Die Fahrzeuge ab 10mm Spikes sollten mit min. 4-Punkt Gurte und entsprechenden Sitzen ausgestattet sein.
  11. Jeder Fahrer ist verpflichtet, seinen Skifahrer zu stellen. Der Name des Skifahrers ist bei der Nennung anzugeben.
  12. In der Klasse der Rally-Spikes (geschlossene PKW) bekommen Starter ohne Skifahrer pro Runde eine Strafsekunde.
  13. Es sind alle handelsüblichen Rallye- Spikes Reifen zulässig, die von au-ßen in den Reifen geschossen sind. Maximale Länge der Spikes, gemes-sen vom Reifengummi am Austrittsbereich des Spikes, darf maximal 7mm betragen.
  14. Die Fahrzeuge werden bis eine Stunde vor dem Start der jeweiligen Klas-se auf die Technik überprüft. Die Spikemessung erfolgt bei jedem Fahr-zeug stichprobenartig unmittelbar nach der Zieldurchfahrt. Hierbei ist der Motor aus Sicherheitsgründen abzustellen.
  15. Geschlossene Fahrzeuge müssen aus der Serie kommen. Ihre Herkunft muss klar erkennbar sein. Die selbst tragende Karosse muss erhalten bleiben.
  16. Der Start eines Fahrzeuges ist nur in der tatsächlichen Hubraumklasse möglich. Bei Fahrzeugen mit Turbolader errechnet sich der Hubraum x 1,7; Fahrzeuge mit Wankelmotor = Hubraum x 2. Jeder Fahrer ist für sei-ne Nennung in der jeweils zutreffenden Klasse selbst verantwortlich.
  17. Klasse 11 und 18 ohne veränderbare Lenk- oder Schwenkhilfe.
  18. In den Klassen 4 und 13 sind nur Fahrzeuge zulässig, die als 4-Radantrieb auch in Serie gebaut worden sind. Hierzu muss die bestehen-de Karosserie mindestens von der A-Säule bis zur B-Säule erhalten und auch so erkennbar sein.
  19. Es sind hier keine Silhouette-Karosserien erlaubt.
  20. In den Klassen 3+4, 12+13 und 19 dürfen auch Antriebsmotoren zum Einsatz kommen, die nicht ursprünglich in der Serie verbaut wurden.
  21. Pro Fahrzeug muss eine Ölauffangwanne von ca. 60x60 cm im Fahrerla-ger vorhanden sein.

4. Klasseneinteilungen

Zusatz zu Klasse 7:
Ohne dass eine eigene Jugendklasse geschaffen werden muss, können sich in der Klasse 7 jugendliche Starter der Motorradklassen bis maximal 16 Jahre Nennen (Nachwuchsfahrer).
Ab mindestens Zwei Nachwuchs-Nennungen wird dann der jeweilige Veranstalter eine zusätzliche Nachwuchsfahrerwertung an der Siegerehrung unterziehen.


5. Technische Abnahme

  1. Die technische Abnahme stellt der IAAP durch die Kommissare
  2. Geisenhof Willibald und Hubl Werner / Stellvertreter Hubl Klaus
  3. Jeder Veranstalter stellt zusätzlich zu den IAAP Kommissaren einen technischen Kommissar
  4. Die erfolgreiche Abnahme wird 2011 durch einen Gelben- IAAP Aufkleber bestätigt.

6. Nennung

6.1 Die Nennung
  1. ist für jede einzelne Veranstaltung bis spätestens 5 Tage vorab (am Dienstag-abend für das kommende Rennwochenende (Samstag wie Sonntag) auf der IAAP Homepage zu Tätigen.
  2. Sollte wetterbedingt eine Veranstaltung abgesagt werden, ist erneut für den Ausweichtermin zu Nennen.
  3. Ab Saison 2011 werden feste Startnummern für die komplette Saison verge-ben.
  4. Die Klassenunterteile fixe Startnummer wird am Saisonbeginn vergeben.
  5. Zuordnung der fixen Startnummer soll zwischen dem 24.12.2010 und dem 02.01.2011 von jedem Fahrer auf der IAAP –Homepage getätigt werden.
  6. Am Fahrzeug muss die Klassennummer und zusätzlich die Startnummer an-gebracht werden.
  7. Diese müssen vom Fahrer selbst organisiert und auf der entsprechenden Fahrzeugseite angebracht werden (je nach Veranstalter links oder Rechts am Kart /Seitenwagen/Auto/ Buggy).
  8. Bei Mehrfachbelegung eines Fahrzeuges ist der Fahrer verpflichtet beim Fah-rerwechsel unbedingt auf die richtige Startnummer-Anzeige am Fahrzeug zu achten.
  9. Die Startnummer muss sich deutlich von der Klassennummer unterscheiden (siehe Grafik) und sollte zwischen 10 und 15cm hoch sein.
  10. Eine Ausnahme von der Klassennummer bilden hier die Solo-Motorräder, die keine Klassenzuordnung haben weil hier sich die Startnummer nur am Fahrer-Körper befindet.

6.2 Nachnennungen
  1. sind grundsätzlich nicht erwünscht, aber im ermessen des jeweiligen Verans-talters möglich. Diese sind aber bei der Startnummernvergabe grundsätzlich nach den gesetzten Nennungen zu stellen.
  2. Nachnennung werden mit 10 Euro / Klasse beaufschlagt.

6.3 Die Startreihenfolge
  1. Die Startreihenfolge wird zum ersten Rennen zufällig generiert und bei folgenden Veranstaltungen in umgekehrter Reihenfolge der Ergebnisliste der vorherigen Veranstaltung vergeben.

6.4 Nenngeld

Das Nenngeld ist wie folgt festgesetzt:

Kart (Kl.1)

Kart (Kl.2)

Motorrad

Auto

Seitenwagen

10,- €
(Nenngeld = Reuegeld)

15,- €

15,- €

20,- €

20,- €


7. Durchführungsbestimmungen

  1. Mehrfachstarts eines Fahrers auf dem gleichen Fahrzeug bzw. in der gleichen Klasse sind nicht erlaubt. Jedes Fahrzeug darf maximal 3 Mal starten (Ausnahme Klasse 1: keine Starterbegrenzung pro Fahrzeug). Ein Aufstart in den Motorradklassen ist mög-lich, jedoch nicht mit 2-Takt zu den 4-Takt Maschinen.
  2. Jeder Verein ist berechtigt, die Rundenzahl selbst festzulegen. Es müssen jedoch min-destens 2 Runden gefahren werden. Die Starter der Klasse 2 werden einen Zeitlauf mit 3 Runden absolvieren.
  3. Grundsätzlich muss bei Pokal-Läufen die Zeitmessung elektronisch erfolgen.
  4. Evtl. durchgeführte Sonderläufe (wird vom Veranstalter selbst bestimmt) werden von den Zeitschnellsten und nicht von den Erstplatzierten der betroffenen Klassen bestritten
  5. Jeder Fahrer, der sich für einen Sonderlauf qualifiziert, muss diesen auf dem Fahrzeug bestreiten, mit dem er sich qualifiziert hat (Ausnahme: bei Unterbelegung des Finallau-fes).
  6. Der tagesschnellste Kartfahrer wird aus den Klassen 1 und 2 ermittelt. Der tagesschnellste Motorradfahrer wird aus den Klassen 7-11, 16-18 ermittelt. Der tagesschnellste Autofahrer wird aus den Klassen 3-6, 12-15, 19 u. 20 ermittelt. Es wird nur noch nach der Zeit gewertet und hierbei nicht mehr auf die Spikelänge geachtet.
  7. Proteste gegen einen im Verlauf der Veranstaltung unterlaufenen Irrtum oder eine begangene Unregelmäßigkeit gegen die Nichtübereinstimmung der Fahrzeuge mit dem für diese zutreffenden Vorschriften oder gegen die festgelegte Wertung am Schluss des Wettbewerbes, müssen innerhalb von 30 Minuten nach Aushang der Wettbewerbsergebnisse vorgebracht werden.
  8. Jeder Protest muss schriftlich im Nennbüro eingereicht werden und ist mit einer Pro-testgebühr von 200 € verbunden. Dieser wird umgehend an den jeweiligen Rennleiter weitergeleitet, der dann das Schiedsgericht einberuft, das sich aus je einem Mitglied der oben genannten veranstaltenden Vereine, sowie den Personen der technischen Abnahme zusammensetzt.
  9. Der Rennleiter kann am Renntag noch auf seine Verantwortung entscheiden, ob eine Veranstaltung mit oder ohne Skifahrer durchgeführt werden kann.

8. Punktezuteilung und Wertung

  1. Die Punktezuteilung an die Fahrer erfolgt aufgrund der Auswertung mit der ADAC-Tabelle.
  2. Das Nichteinhalten der gemeinsam, mit allen Vereinen abgesprochenen Bedingun-gen bzw. Verstöße gegen die Austragungsbestimmungen führt zum Ausschluss des betreffenden Wertungslaufes.

9. Preise und IAAP Gesamtwertung

  1. Alle Veranstalter vergeben an 30 % der gestarteten Teilnehmer Pokale.
  2. Die Siegerehrung der Klasse 1 sollte in der Mittagspause abgehalten werden.
  3. Sämtliche Veranstaltungen von Saison 2011 zählen zur Gesamtwertung des 27. IAAP.
  4. Sollten weniger als vier Veranstaltungen sattfinden, wird es 2011 keine Gesamtsie-gerehrung geben. Die erreichten Punkt werden dann automatisch für eine Gesamt-wertung im darauf folgenden Jahr angerechnet (wie 2009/2010).
  5. Die Gewinner der IAAP-Gesamtwertung sind die ersten drei Fahrer jeder Klasse, die die höchsten Punktezahlen gemäß der Punktezuteilung erreicht haben. Die Preise für die IAAP Sieger werden nach Abschluss der Veranstaltungsserie im Rahmen einer festlichen Meisterfeier ausgegeben.
  6. Die Meisterfeier findet am 26.03.2011 im Burghotel Bären in D-87637 Eisenberg-Zell statt. Hierzu wird noch näheres auf der Homepage www.IAAP.eu bekannt gegeben.

Achtung! Wichtiger Hinweis

  • Alle Veranstaltungen des IAAP sollten grundsätzlich um 11.00 Uhr beginnen.
  • Ist dieses nicht einzuhalten, wird der Beginn der jeweiligen Veranstaltung auf der IAAP-Homepage bekannt gegeben

Diese Ausschreibung tritt auf Grund der Teilnehmerversammlung vom
07. November 2010 in Kraft.
Es waren hier alle teilnehmenden Vereine mit Ihren IAAP - Vertretern vertreten.
Wir wünschen allen Teilnehmern eine erfolgreiche und unfallfreie Saison 2011.
i.A. Gast Meinrad