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Donnerstag, 23. Februar 2012

Ausschreibung zum Download

Ausschreibung 2012

28. INT. ALGÄU-ALPEN-POKAL
2012 ALLGÄU – TIROL SKIJÖRING

1. Veranstalter

Nachstehende Vereine schreiben den 28. INT. ALLGÄU-ALPEN-POKAL 2012 im Skijöring aus:


ÖAMTC-Lungau

Ansprechpartner:
Rudi Moherndl

Telefon:
+43 (0)664 / 333 38 78

MSC Aschau

Ansprechpartner:
Maria Geisler

Telefon:
+43 (0)650 / 2600 720

MSC Achenkirch

Ansprechpartner:
Thomas Lamprecht

Telefon:
+43 (0)650 / 522 83 89

Web:
www.msc-achenkirch.at

MSC Steingaden

Ansprechpartner:
Roland Lepnik

Telefon:
+49 (0)8349 / 976 52 52

Mobil:
+49 (0)171 / 275 167 8

Web:
www.msc-steingaden.de


MSC Leutkirch

Ansprechpartner:
Roland Röck

Telefon:
+49 (0)7561 / 70 858

Büro:
+49 (0)7561 / 6512

Web:
www.msc-leutkirch.de

Iceracingclub Obergricht

Ansprechpartner:
David Schranz

Telefon:
+43 (0)650 / 652 218 5

Web:
www.iceracingclub.at

MSC Kitzbühel

Ansprechpartner:
Alfons Nothdurfter

Telefon:
+43 (0)664 / 325 45 22

Web:
www.skijoering.msc-kitz.at/

MSC Weissenbach

Ansprechpartner:
Hans-Peter Forcher

Telefon:
+43 (0)676 / 749 283 4

Web:
www.msc-weissenbach.at



2. Allgemeine Bestimmungen

  1. Wir fahren mit Katalysator!!!!
  2. Teilnahmeberechtigt am 28. INT. ALLGÄU-ALPEN-POKAL sind alle
    Mitglieder der ausrichtenden Vereine sowie deren Gäste.
  3. Jeder Veranstalter muss eine Haftpflicht-Versicherung für die jeweilige
    Veranstaltung abschließen und ist dafür verantwortlich und haftbar.

3. Technische Bestimmungen

  1. Die Spikelänge beträgt 10 mm über dem Gummireifen bei Messung vor und nach dem Wertungslauf. Stichproben immer möglich!
  2. Aus Sicherheitsgründen dürfen auf den Beiwagen der Seitenwagenklasse keine langen Spikes montiert werden.
  3. Die Motorradfahrer dürfen nur in Schutzkleidung (Lederkleidung) starten.
  4. Jedes Motorrad und jedes Kart muss mit einem Abreißschalter versehen sein. Die Funktion des Abreißschalters wird kontrolliert. Hierbei sind keine Gummibänder erlaubt! Motorräder (außer Bahnmaschinen) müssen 2 funktionierende Bremsen haben. Empfohlen wird außen am Fahrzeug (Ausschalter ist Innen, Kabelführung nach außen) einen Notausschalter anzubringen.
  5. Die Schutzbleche müssen die Reifen auf beiden Seiten mindestens 10 mm überdecken, so dass sich alle Spikes innerhalb der Abdeckung befinden. Die Schutzbleche dürfen einen max. Abstand von 300 mm vom Boden nicht überschreiten. Beim Kart mindestens bis zur Achsmitte.
  6. Bei PKW müssen Feuer hemmende Trennwände zwischen Fahrer und Motor vorhanden sein.
  7. Fahrzeuge mit Einwegschmierung (Bahnmaschinen) müssen Ölauffangwannen benutzen.
  8. Alle Fahrzeuge müssen wirksam schallgedämpft sein (dies wird besonders kontrolliert).
  9. Sämtliche Teilnehmer müssen einen, den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden, Sturzhelm tragen.
  10. Sitze und Gurte: Die Fahrzeuge ab 10mm Spikes sollten mit min. 4-Punkt Gurte und entsprechenden Sitzen ausgestattet sein.
  11. Jeder Fahrer ist verpflichtet, seinen Skifahrer zu stellen. Der Name des Skifahrers ist bei der Nennung anzugeben.
  12. In der Klasse der Rally-Spikes (geschlossene PKW - Klasse 3+4) bekommen Starter ohne Skifahrer pro Runde eine Strafsekunde. Wer ohne Skifahrer ins Ziel kommt ist ADW.
  13. Es sind alle handelsüblichen Rallye- Spikes Reifen von den Herstellern: Michelin, Black-Rocket, Pirelli und BF-Goodrich zulässig, bei denen Spikes von außen in den Reifen geschossen sind. Die Länge der Spikes, gemessen vom Reifengummi am Austrittsbereich des Spikes, darf maximal 7mm betragen.
  14. Die Fahrzeuge werden bis eine Stunde vor dem Start der jeweiligen Klasse auf die Technik überprüft. Die Spikemessung erfolgt bei jedem Fahrzeug stichprobenartig unmittelbar nach der Zieldurchfahrt. Hierbei ist der Motor aus Sicherheitsgründen abzustellen.
  15. Geschlossene Fahrzeuge müssen aus der Serie kommen. Ihre Herkunft muss klar erkennbar sein. Die selbst tragende Karosse muss erhalten bleiben.
  16. Der Start eines Fahrzeuges ist nur in der tatsächlichen Hubraumklasse möglich. Bei Fahrzeugen mit Turbolader errechnet sich der Hubraum x 1,7; Fahrzeuge mit Wankelmotor = Hubraum x 2. Jeder Fahrer ist für seine Nennung in der jeweils zutreffenden Klasse selbst verantwortlich.
  17. Klasse 11 und 18 ohne veränderbare Lenk- oder Schwenkhilfe.
  18. In den Klassen 4 und 13 sind nur Fahrzeuge zulässig, die als 4-Radantrieb auch in Serie gebaut worden sind. Hierzu muss die bestehende Karosserie mindestens von der A-Säule bis zur B-Säule erhalten und auch so erkennbar sein.
  19. Es sind hier keine Silhouette-Karosserien erlaubt.
  20. In den Klassen 3+4, 12+13 und 19 dürfen auch Antriebsmotoren zum Einsatz kommen, die nicht ursprünglich in der Serie verbaut wurden.
  21. Pro Fahrzeug muss eine Ölauffangwanne von ca. 60x60 cm im Fahrerla-ger vorhanden sein.
  22. Jedes Fahrzeug muss einen stabilen Abschlepphacken vorn und hinten haben.
  23. Die Veranstaltung vom MSC Weißenbach und MSC Steingaden wird 2012 aufgrund örtlicher Gegebenheiten ohne Skifahrer durchgeführt.

4. Klasseneinteilungen

Zusatz zu Klasse 7:
Ohne dass eine eigene Jugendklasse geschaffen werden muss, können sich in der Klasse 7 jugendliche Starter der Motorradklassen bis maximal 16 Jahre Nennen (Nachwuchsfahrer).
Ab mindestens Zwei Nachwuchs-Nennungen wird dann der jeweilige Veranstalter eine zusätzliche Nachwuchsfahrerwertung an der Siegerehrung unterziehen.


5. Technische Abnahme

  1. Die technische Abnahme stellt der IAAP durch die Kommissare
  2. Geisenhof Willibald und Hubl Werner / Stellvertreter Hubl Klaus
  3. Jeder Veranstalter stellt zusätzlich zu den IAAP Kommissaren einen technischen Kommissar
  4. Die erfolgreiche Abnahme wird 2012 durch einen Lila- IAAP Aufkleber bestätigt.

6. Nennung

6.1 Die Nennung
  1. ist für jede einzelne Veranstaltung bis spätestens 5 Tage vorab (am Dienstagabend für das kommende Rennwochenende (Samstag wie Sonntag) auf der IAAP Homepage zu Tätigen.
  2. Sollte wetterbedingt eine Veranstaltung abgesagt werden, ist erneut für den Ausweichtermin zu Nennen.
  3. Die ab der Saison 2011 fix aktivierten Startnummern sind weiterhin für die Saison 2012 gültig.
  4. Die Aktivierung einer fixen Startnummer muss von jedem Fahrer auf der IAAP –Homepage getätigt werden. Hierzu ist eine gültige Email-Adresse er-forderlich.
  5. Die Startnummern müssen vom Fahrer selbst organisiert und auf der entsprechenden Fahrzeugseite angebracht werden (richtet sich nach dem Stellplatz der Zeitnehmung des jeweiligen Veranstalters links oder rechts am Kart/ Sei-tenwagen/ Auto/ Buggy).
  6. Bei den Autos und Buggys sollte eine zusätzliche Startnummer im Frontbereich (Frontscheibe, Haube, usw.) angebracht werden, damit beim Vorstart eine zügige Aufstellung gewährleistet werden kann.
  7. Bei Mehrfachbelegung eines Fahrzeuges ist der Fahrer verpflichtet beim Fahrerwechsel unbedingt auf die richtige Startnummer-Anzeige am Fahrzeug zu achten.
  8. Die Startnummer sollte zwischen 10 und 15cm hoch sein.
  9. Bei den Solo- Motorräder wird eine Startnummer empfohlen, die sich am Körper des Fahrers befindet und von vorn und hinten lesbar ist.

6.2 Nachnennungen
  1. sind grundsätzlich nicht erwünscht, aber im ermessen des jeweiligen Veranstalters möglich. Diese sind aber bei der Startnummernvergabe grundsätzlich nach den gesetzten Nennungen zu stellen.
  2. Nachnennung werden mit 10 Euro / Klasse beaufschlagt.

6.3 Die Startreihenfolge
  1. Die Startreihenfolge wird zum ersten Rennen zufällig generiert und bei folgenden Veranstaltungen in umgekehrter Reihenfolge der Ergebnisliste der vorherigen Veranstaltung vergeben.

6.4 Nenngeld

Das Nenngeld ist wie folgt festgesetzt:

Kart (Kl.1)

Kart (Kl.2)

Motorrad

Auto

Seitenwagen

10,- €
(Nenngeld = Reuegeld)

15,- €

15,- €

20,- €

20,- €


7. Durchführungsbestimmungen

  1. Mehrfachstarts eines Fahrers auf dem gleichen Fahrzeug bzw. in der gleichen Klasse sind nicht erlaubt. Jedes Fahrzeug darf maximal 3 Mal starten (Ausnahme Klasse 1: keine Starterbegrenzung pro Fahrzeug). Ein Aufstart in den Motorradklassen ist möglich, jedoch nicht mit 2-Takt zu den 4-Takt Maschinen.
  2. Jeder Verein ist berechtigt, die Rundenzahl selbst festzulegen. Es müssen jedoch mindestens 2 Runden gefahren werden.
  3. Die Zeitmessung muss grundsätzlich elektronisch erfolgen.
  4. Evtl. durchgeführte Sonderläufe (wird vom Veranstalter selbst bestimmt) werden von den Zeitschnellsten und nicht von den Erstplatzierten der betroffenen Klassen bestritten.
  5. Jeder Fahrer, der sich für einen Sonderlauf qualifiziert, muss diesen auf dem Fahrzeug bestreiten, mit dem er sich qualifiziert hat (Ausnahme: bei Unterbelegung des Finallaufes).
  6. >Der tagesschnellste Kartfahrer wird aus den Klassen 1 und 2 ermittelt.
    >Der tagesschnellste Motorradfahrer wird aus den Klassen 7-11, 16-18 ermittelt.
    >Der tagesschnellste Autofahrer wird aus den Klassen 3-6, 12-15, 19 u. 20 ermittelt.
    Die Ermittlung der Tagesbestzeit der 3 Gruppen geht Klassenübergreifend grundsätzlich nach der schnellsten gefahrenen Zeit.
  7. Proteste gegen einen im Verlauf der Veranstaltung unterlaufenen Irrtum oder eine begangene Unregelmäßigkeit gegen die Nichtübereinstimmung der Fahrzeuge mit dem für diese zutreffenden Vorschriften oder gegen die festgelegte Wertung am Schluss des Wettbewerbes, müssen innerhalb von 30 Minuten nach Aushang der Wettbewerbsergebnisse vorgebracht werden.
  8. Jeder Protest muss schriftlich im Nennbüro eingereicht werden und ist mit einer Protestgebühr von 200 € verbunden. Dieser wird umgehend an den jeweiligen Rennleiter weitergeleitet, der dann das Schiedsgericht einberuft, das sich aus je einem Mitglied der oben genannten veranstaltenden Vereine, sowie den Personen der technischen Abnahme zusammensetzt.

8. Punktezuteilung und Wertung

  1. Die Punktezuteilung an die Fahrer erfolgt aufgrund der Auswertung mit der ADAC-Tabelle.
  2. Das Nichteinhalten der gemeinsam, mit allen Vereinen abgesprochenen Bedingungen bzw. Verstöße gegen die Austragungsbestimmungen führt zum Ausschluss des betreffenden Wertungslaufes.

9. Preise und IAAP Gesamtwertung

  1. Alle Veranstalter vergeben an 30 % der gestarteten Teilnehmer Pokale.
  2. Die Siegerehrung der Klasse 1 sollte in der Mittagspause abgehalten werden.
  3. Sämtliche Veranstaltungen von Saison 2012 zählen zur Gesamtwertung des 28. IAAP.
  4. Sollten weniger als vier Veranstaltungen sattfinden, wird es 2012 keine Gesamtsiegerehrung geben. Die erreichten Punkt werden dann automatisch für eine Gesamtwertung im darauf folgenden Jahr angerechnet (wie 2009/2010).
  5. Die Gewinner der IAAP-Gesamtwertung sind die ersten drei Fahrer jeder Klasse, die die höchsten Punktezahlen gemäß der Punktezuteilung erreicht haben. Die Preise für die IAAP Sieger werden nach Abschluss der Veranstaltungsserie im Rahmen einer festlichen Meisterfeier ausgegeben.
  6. Die Meisterfeier findet am 24.03.2012 beim Kirchenwirt in A-6235 Reith im Alpbachtal, Dorf 3 statt. Hierzu wird noch näheres auf der Homepage www.IAAP.eu bekannt gegeben.

Achtung! Wichtiger Hinweis

  • Alle Veranstaltungen des IAAP sollten grundsätzlich um 11.00 Uhr beginnen.
  • Ist dieses nicht einzuhalten, wird der Beginn der jeweiligen Veranstaltung auf der IAAP-Homepage bekannt gegeben

Diese Ausschreibung tritt auf Grund der Teilnehmerversammlung vom
06. November 2011 in Kraft.
Es waren hier alle teilnehmenden Vereine mit Ihren IAAP - Vertretern vertreten.
Wir wünschen allen Teilnehmern eine erfolgreiche und unfallfreie Saison 2012.
i.A. Gast Meinrad