Samstag, 02. Dezember 2023

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Ausschreibung 2020-2021

33. INT. ALGÄU-ALPEN-POKAL
2020-2021 ALLGÄU - TIROL - SALZBURG SKIJÖRING

1. Veranstalter

Nachstehende Vereine schreiben den 33. INT. ALLGÄU-ALPEN-POKAL 2020-2021 im Skijöring aus:


MSC Steingaden

Ansprechpartner:
Anton Zettl

Telefon:
+49 (0)173 / 5974 536

Web:
www.msc-steingaden.de

MSC Aschau

Ansprechpartner:
Helmut Hauser

Telefon:
+43 664 4521 801



Wir möchten hierbei auch noch auf weitere Eisrennveranstaltungen hinweisen, die nicht im Rahmen des IAAP ausgetragen werden:

04.01.2020 Eisslalom MSC Göstling

19.01.2020 Eisspeedway MSC Weissenbach

01./02.2020 GP Icerace Zell am See

09.02.2020 Ice Rallye-Cross MSC Weissenbach

22.02.2020 Stockcar auf Ice MSC Weissenbach

2. Allgemeine Bestimmungen

  1. Wir fahren mit Katalysator
  2. Teilnahmeberechtigt am 33. INT. ALLGÄU-ALPEN-POKAL sind alle
    Mitglieder der ausrichtenden Vereine sowie deren Gäste.
  3. Jeder Veranstalter muss eine Haftpflicht-Versicherung für die jeweilige
    Veranstaltung abschließen und ist dafür verantwortlich und haftbar.
  4. Mindestalter 14 Jahre für Teilnehmer der Klasse 2
  5. Mindestalter 16 Jahre für Teilnehmer der Klasse 3 - 21
    Sollte eine spezielle Lizenz von einem Teilnehmer eines Fahrzeuges der Kl. 3-21 vorhanden sein, dann kann das Mindestalter auch unterschritten werden.
  6. Ein Finallaufteilnehmer muss jedoch ein Mindestalter 18 Jahre aufweisen.

3. Technische Bestimmungen

  1. Die maximale Spikelänge beträgt 7mm/10 mm bzw. 32mm über dem Gummireifen bei Messung vor und nach dem Wertungslauf. Stichproben immer möglich!
    Bei Nichteinhaltung erfolgt eine Disqualifikation durch den Veranstalter!
  2. Die Motorradfahrer dürfen nur in Schutzkleidung (Lederkleidung) starten.
  3. Bei den Kart-Klassen 1+2 ist ein Nackenschutz Pflicht.
  4. Notausschalter: Jedes Motorrad und jedes Kart muss mit einem Abreißschalter versehen sein. Die Funktion des Abreißschalters wird kontrolliert. Hierbei sind keine Gummibänder erlaubt! Bei Autos wird außen am Fahrzeug einen Notaus-schalter angebracht (Ausschalter darf innen sein, Kabelführung nach außen).
  5. Motorräder (außer Bahnmaschinen) müssen mind. 1 funktionierende Bremse haben.
  6. Die Schutzbleche müssen die Spikes-Reifen auf beiden Seiten mindestens 10 mm überdecken, so dass sich alle Spikes innerhalb der Abdeckung befinden. Die Spikesreifen müssen mind. über die Achsmitte abdeckt sein.
  7. Bei PKW müssen Feuer hemmende Trennwände zwischen Fahrer und Motor vorhanden sein.
  8. Alle Fahrzeuge müssen wirksam schallgedämpft sein, und bei den Tourenwagen seriennah montiert sein. Zu stark rauchende Fahrzeuge werden ausnahmslos ausgeschlossen.
  9. Sämtliche Teilnehmer müssen einen, den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden, Sturzhelm tragen.
  10. Die Fahrzeuge ab 10mm Spikes müssen mit mindestens einem 4-Punkt Gurt, einen entsprechenden Sitz und Überrollbügel ausgestattet sein.
  11. Jeder Fahrer ist verpflichtet, seinen Skifahrer zu stellen. Der Name des Skifahrers ist bei der Nennung anzugeben.
  12. In der Klasse der Rally-Spikes (geschlossene PKW- Klasse 8+9) bekommen Starter ohne Skifahrer auf 2 Runden drei Zusatzsekunden zugeschrieben. Wer ohne Skifahrer ins Ziel kommt ist DNF.
  13. Bei den Rallye-Spikes Reifen 7mm müssen die Spikes von außen in den Reifen geschossen sein. Erlaubt sind auch Spikes von dem Hersteller Best-Grip, die von außen in den Reifen geschraubt sind. Die Anzahl der Spikes ist freigestellt. Die Länge der Spikes, gemessen vom Reifengummi am Austrittsbereich des Spikes, darf maximal 7mm betragen.
  14. Fahrzeuge die erstmalig in der Saison an den Start gehen, spätestens eine Stunde vor dem ersten Start in der jeweiligen Klasse, müssen einer technischen Abnahme unterzogen werden. Die Abnahme erfolgt von technischen Kommissaren des IAAP. Eine i.O. Prüfung wird mittels einem runden aufgeklebtem Prüfsiegel bestätigt. Sollte sich während der Saison an der technischen Ausstattung was ändern, ist dies selbstständig der Abnahme zu melden. Eine Spikemessung kann bei jedem Fahrzeug stichprobenartig und unmittelbar nach der Zieldurchfahrt stattfinden. Hierbei ist der Motor aus Sicherheitsgründen abzustellen.
  15. Geschlossene Fahrzeuge müssen aus der Serie kommen. Ihre Herkunft muss klar erkennbar sein. Die selbst tragende Karosse muss erhalten bleiben.
  16. Bei Fahrzeugen mit aufgeladenem Motor (Turbo oder mechanisch) errechnet sich der Hubraum x 1,7/ Fahrzeuge mit Wankelmotor = Hubraum x 2.
  17. Jeder Fahrer ist für seine Nennung in der jeweils zutreffenden Klasse selbst verantwortlich.
  18. Aus Sicherheitsgründen dürfen auf den Beiwagen der Seitenwagenklasse keine 32mm langen Spikes montiert werden.
  19. Klasse 7 und 17 ohne veränderbare Lenk- oder Schwenkhilfe.
  20. In den Klassen 9 und 14 sind nur Fahrzeuge zulässig, die als 4-Radantrieb gebaut worden sind. Hierzu muss die bestehende Karosserie mindestens von der A-Säule bis zur B-Säule erhalten und auch so erkennbar sein. Es sind hier keine Silhouette-Karosserien erlaubt.
  21. In den Klassen 8+9, 11+12 und 18 dürfen auch Antriebsmotoren zum Einsatz kommen, die nicht ursprünglich in der Serie verbaut wurden.
  22. Pro Fahrzeug muss eine Ölauffangwanne von ca. 60x60 cm oder Ölauffangmatte im Fahrerlager vorhanden sein, und ist hierfür selbst verantwortlich.
  23. Jedes Fahrzeug muss einen stabilen Abschlepphacken vorn und hinten haben.


5. Technische Abnahme

  1. Die technische Abnahme stellt der IAAP durch die
    Kommissare: Hitzl Andreas + Sticker Stefan
  2. Die erfolgreiche Abnahme wird 2020-2021 durch einen grünen IAAP Aufkleber bestätigt.Jeder Starter muss sich selbstständig um die Abnahme durch einen TK kümmern.

6. Nennung

6.1 Die Nennung
  1. Kann für jede Veranstaltung frühestens 14 Tage vor, und spätestens 5 Tage (am Dienstagabend) vor dem Termin der Veranstaltung (Samstag wie Sonntag) auf der IAAP-Homepage getätigt werden.
  2. Sollte wetterbedingt eine Veranstaltung abgesagt werden, ist erneut für den Ausweichtermin zu Nennen.
  3. Die ab der Saison 2011 fix aktivierten Startnummern sind weiterhin für die Saison 2020-2021 gültig.
  4. Die Aktivierung einer fixen Startnummer muss von jedem Fahrer auf der IAAP –Homepage getätigt werden. Hierzu ist eine gültige Email-Adresse erforderlich.
  5. Die Startnummern müssen vom Fahrer selbst organisiert und auf der entsprechenden Fahrzeugseite angebracht werden (richtet sich nach dem Stellplatz der Zeitnehmung des jeweiligen Veranstalters links oder rechts am Kart/ Seitenwagen/ Auto/ Buggy). Zusätzlich muss die Nummer bei einer Mehrfachbesetztung auswechselbar sein. Es darf keine zweite Nummer vorhanden oder durchgestrichen sein.
  6. Bei den Autos und Buggys sollte eine zusätzliche Startnummer im Frontbereich (Frontscheibe, Haube, usw.) angebracht werden, damit beim Vorstart eine zügige Aufstellung gewährleistet werden kann.
  7. Bei Mehrfachbelegung eines Fahrzeuges ist der Fahrer verpflichtet beim Fahrerwechsel unbedingt auf die richtige Startnummer-Anzeige am Fahrzeug zu achten.
  8. Die Startnummer sollte zwischen 10 und 15cm hoch sein.
  9. Bei den Solo- Motorräder muss die Startnummer am Brust und Rücken des Fahrers angebracht sein.

6.2 Nachnennungen
  1. Nachnennungen sind eigentlich nicht erwünscht, aber im ermessen des jeweiligen Veranstalters möglich. Die Teilnehmer von Nachnennungen sind bei der Startreihenfolge grundsätzlich nach den gesetzten Nennungen zu stellen.
  2. Nachnennung werden mit 10 Euro / Klasse beaufschlagt.

6.3 Die Startreihenfolge
  1. wird zum ersten Rennen zufällig generiert, und ab der zweiten Veranstaltung in umgekehrter Reihenfolge der Ergebnisliste der vorherigen Veranstaltung vergeben.

6.4 Nenngeld

Das Nenngeld ist wie folgt festgesetzt:

Kart (Kl.1) Kart (Kl.2) Motorrad Auto Seitenwagen
10,- €
(Nenngeld = Reuegeld)
15,- € 15,- € 20,- € 20,- €

7. Durchführungsbestimmungen

  1. Mehrfachstarts eines Fahrers auf dem gleichen Fahrzeug bzw. in der gleichen Klasse sind nicht erlaubt. Jedes Fahrzeug darf maximal 3 Mal starten (Ausnahme Klasse 1, keine Starterbegrenzung pro Fahrzeug). Ein Aufstart ist nur in den Motorradklassen möglich, jedoch nicht mit 2-Takt zu den 4-Takt Maschinen.
  2. Jeder Verein ist berechtigt, die Rundenzahl selbst festzulegen. Es müssen jedoch mindestens 2 Runden gefahren werden.
  3. Die Zeitmessung muss grundsätzlich elektronisch erfolgen.
  4. Eventuelle Sonderläufe (wird vom Veranstalter selbst bestimmt) werden von den Zeitschnellsten und nicht von den Erstplatzierten der betroffenen Klassen bestritten, falls hier Klassen zusammengefasst werden.
  5. Die Finalläufe werden mit Hilfe eines Gummibandes gestartet, das vom IAAP organisiert wird und an der Fahrerbesprechung dem jeweiligen Rennleiter zur Verfügung gestellt wird.
  6. Jeder Fahrer, der sich für einen Sonderlauf qualifiziert, muss diesen auf dem Fahrzeug bestreiten, mit dem er sich qualifiziert hat (Ausnahme: bei Unterbelegung des Finallaufes).
  7. Die Ermittlung der Tagesbestzeit geht Klassenübergreifend grundsätzlich nach der schnellsten gefahrenen Zeit.
    • Der tagesschnellste Motorradfahrer wird aus den Klassen 3-7, 15-17 ermittelt.
    • Der tagesschnellste Autofahrer wird aus den Klassen 8-14, 18 u.19 ermittelt.
  8. Proteste gegen einen im Verlauf der Veranstaltung unterlaufenen Irrtum oder eine begangene Unregelmäßigkeit gegen die Nichtübereinstimmung der Fahrzeuge mit dem für diese zutreffenden Vorschriften oder gegen die festgelegte Wertung am Schluss des Wettbewerbes, müssen innerhalb von 30 Minuten nach Aushang der Wettbewerbsergebnisse im Rennbüro vorgebracht werden.
  9. Jeder Protest muss schriftlich im Nennbüro eingereicht werden und ist mit einer Protestgebühr von 200 € verbunden. Dieser Protest wird umgehend an den jeweiligen Rennleiter weitergeleitet. Der Rennleiter beruft dann das Schiedsgericht ein, das sich aus je einem anwesenden Mitglied der oben genannten veranstaltenden Vereine, sowie den Personen der technischen Abnahme zusammensetzt.

8. Punktezuteilung und Wertung

  1. Die Punktezuteilung an die Fahrer erfolgt aufgrund der Auswertung mit der ADAC-Tabelle.
  2. Das Nichteinhalten der gemeinsam, mit allen Vereinen abgesprochenen Bedingungen bzw. Verstöße gegen die Austragungsbestimmungen führt zum Ausschluss des betreffenden Wertungslaufes.

9. Preise und IAAP Gesamtwertung

  1. Alle Veranstalter vergeben an 30 % der gestarteten Teilnehmer Pokale, oder alternativ Sachpreise.
  2. Die Siegerehrung der Klasse 1 sollte nach der Klasse 7 im Zielraum abgehalten werden.
  3. Sämtliche Veranstaltungen der Saison 2020-2021 zählen zur Gesamtwertung des 33. IAAP.
  4. Da 2020 nur 2 Veranstaltungen stattfinden, wird es frühestens 2021 eine Gesamtsiegerehrung zum 33. IAAP gegeben. Die 2020 erreichten Punkte werden automatisch für eine Gesamtwertung mit der Saison 2021 angerechnet
  5. Die Gewinner der IAAP -Gesamtwertung sind die ersten drei Fahrer jeder Klasse, die die höchsten Punktezahlen gemäß der Punktezuteilung erreicht haben. Die Preise für die IAAP - Sieger werden nach Abschluss der Veranstaltungsserie im Rahmen einer festlichen Meisterfeier ausgegeben.
  6. Die Meisterfeier ist geplant für ende März 2021.
    Hierzu wird noch näheres auf der Homepage www.IAAP.eu bekannt gegeben.

Achtung! Wichtiger Hinweis
Der Beginn der jeweiligen Veranstaltung wird auf der IAAP-Homepage bekannt gegeben.

Sollte ein Fahrer bei der Fahrerbesprechung nicht anwesend sein, muss er selbstständig sich um die notwendigen Informationen bemühen. Diese müssen in Schriftform vom Rennleiter zusätzlich im Nennbüro oder Vorstart ausgehängt werden.


Diese Ausschreibung zum 33. IAAP tritt auf Grund der Teilnehmerversammlung vom

11. November 2019 in Kraft. Es waren hier alle teilnehmenden Vereine mit Ihren IAAP - Vertretern anwesend.

Die Ausschreibung wird für die Saison 2021 nicht neu ausgegeben, lediglich die Termine werden auf der Homepage www.IAAP.eu bekanntgegeben.

Wir wünschen allen Teilnehmern eine erfolgreiche und unfallfreie Saison 2020-2021.

 

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